SERIE: BETREIBERVERANTWORTUNG · BEITRAG 2 VON 15

Juli 2026 · 9 min Lesezeit · LEVELS Engineering

Ohne die richtigen Unterlagen wird jede Behördenprüfung zum Problem – und im Schadensfall fehlt der entscheidende Nachweis. Welche Dokumente Du als Betreiber vorhalten musst, wo Du sie bekommst und wie oft sie aktualisiert werden müssen.

Stell Dir vor, die ZÜS kündigt sich zur wiederkehrenden Prüfung an – und Du findest die letzte Prüfbescheinigung nicht. Oder ein Mieter verletzt sich im Aufzug, und die Versicherung fragt nach dem Nachweis der letzten Betriebskontrollen. In beiden Fällen entscheidet ein Ordner – physisch oder digital – darüber, ob Du als Betreiber auf der sicheren Seite stehst.

Im ersten Beitrag dieser Serie haben wir geklärt, wer Betreiber ist und welche Verantwortung damit einhergeht. Heute geht es um das Fundament jeder rechtssicheren Betriebsführung: die Dokumentation. Denn eine der wichtigsten Betreiberpflichten lautet, bestimmte Unterlagen für jede Aufzugsanlage jederzeit verfügbar zu halten.

Warum Dokumentation so entscheidend ist

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Betreiber nicht nur, ihre Anlagen sicher zu betreiben – sie müssen das auch nachweisen können. Im deutschen Recht gilt der Grundsatz: Was nicht dokumentiert ist, hat im Zweifel nicht stattgefunden. Eine durchgeführte, aber nicht dokumentierte Betriebskontrolle schützt Dich im Streitfall nicht.

Hinzu kommt: Behörden und Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) haben das Recht, Einsicht in die Anlagendokumentation zu verlangen. Fehlen wesentliche Unterlagen, kann das im Extremfall zur Stilllegung der Anlage führen – mit allen Konsequenzen für Mieter, Besucher oder den Betriebsablauf.

Diese Dokumente müssen vorhanden sein

Die folgenden Unterlagen bilden den Kernbestand der Anlagendokumentation. Sie sollten für jede einzelne Aufzugsanlage vollständig vorliegen – idealerweise sowohl am Anlagenstandort (für Prüfungen und Notfälle) als auch zentral archiviert:

Dokument  Woher bekomme ich es? Aktualisierung 
EG-/EU-Konformitätserklärung  Wird vom Hersteller/Errichter bei der Übergabe der Anlage ausgehändigt. Bei Verlust: beim Hersteller anfordern.  Einmalig; bei wesentlichen Änderungen neue Erklärung erforderlich 
Technische Dokumentation / Anlagendokumentation  Vom Errichter bei Inbetriebnahme. Enthält Baupläne, Schaltpläne, Komponentenlisten.  Bei jeder technischen Änderung fortschreiben 
Betriebsanleitung des Herstellers  Vom Hersteller/Errichter mit der Anlage geliefert.  Bei Modernisierungen aktualisierte Fassung anfordern 
Gefährdungsbeurteilung (GBU)  Vom Betreiber selbst zu erstellen – oder durch einen Fachplaner/Sachverständigen wie LEVELS Engineering.  Regelmäßig überprüfen; spätestens bei Änderungen an Anlage, Nutzung oder Rechtslage 
Prüfbescheinigungen der ZÜS  Von der Zugelassenen Überwachungsstelle nach jeder Prüfung (Haupt- und Zwischenprüfung).  Nach jeder wiederkehrenden Prüfung; letzte Bescheinigung an der Anlage hinterlegen 
Nachweise der Betriebskontrollen  Ergebnis der eigenen regelmäßigen Kontrollen – durch beauftragte Personen oder Dienstleister.  Laufend; jede Kontrolle einzeln dokumentieren 
Wartungsnachweise  Vom Wartungsunternehmen nach jedem Wartungseinsatz.  Nach jeder Wartung; Vollständigkeit regelmäßig prüfen 
Wartungsvertrag  Vertragsunterlage zwischen Betreiber und Wartungsunternehmen.  Bei Vertragsänderungen; regelmäßig auf passenden Leistungsumfang und angemessene Marktpreise prüfen 
Notfallplan / Notbefreiungsanweisung  Vom Errichter bzw. Wartungsunternehmen; betreiberseitig zu ergänzen (Ansprechpartner, Meldekette).  Bei personellen oder organisatorischen Änderungen sofort 
Nachweis der Personenbefreiung  Interne Organisation des Betreibers: Wer befreit eingeschlossene Personen, mit welcher Qualifikation?  Bei Personalwechsel; Schulungsnachweise aktuell halten 

Wo bekomme ich fehlende Dokumente her?

Gerade bei älteren Anlagen oder nach einem Eigentümerwechsel fehlen häufig Unterlagen. Das ist kein Grund zur Panik – aber ein Grund zu handeln. Die wichtigsten Anlaufstellen:

  • Hersteller / Errichter

Konformitätserklärung, technische Dokumentation und Betriebsanleitung können in der Regel beim Hersteller nachgefordert werden. Bei älteren Anlagen hilft die Fabriknummer an der Anlage weiter.

  • Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)

Frühere Prüfbescheinigungen können bei der prüfenden Stelle (z. B. TÜV, DEKRA) angefragt werden. Diese führen eigene Archive.

  • Wartungsunternehmen

Wartungsnachweise und häufig auch technische Unterlagen liegen dem langjährigen Wartungspartner vor.

  • Vorbesitzer / Vorverwaltung

Bei Eigentümer- oder Verwalterwechsel besteht Anspruch auf Übergabe der vollständigen Anlagendokumentation. Diesen Anspruch solltest Du frühzeitig geltend machen.

  • Fachplaner / Sachverständige

Fehlt die GBU oder ist die Dokumentation lückenhaft, kann ein unabhängiges Planungsbüro den Bestand aufnehmen, bewerten und die Dokumentation neu aufbauen.

Wie häufig muss aktualisiert werden?

Nicht jedes Dokument hat einen festen Aktualisierungsrhythmus – entscheidend ist das Ereignisprinzip: Bestimmte Anlässe lösen eine Aktualisierungspflicht aus. Die wichtigsten Auslöser sind:

  • Technische Änderungen an der Anlage – Modernisierung, Komponententausch oder Umbauten erfordern die Fortschreibung der technischen Dokumentation und in der Regel eine Überprüfung der GBU.
  • Änderung der Nutzung – Wird ein Gebäude umgenutzt (z. B. Büro zu Pflegeeinrichtung), ändern sich die Anforderungen an die Anlage – die GBU muss neu bewertet werden.
  • Änderung der Rechtslage – Neue oder geänderte Vorschriften können Anpassungen erfordern. Ein Beispiel ist die Anforderung an die Cybersecurity vernetzter Anlagen, die wir in Beitrag 5 behandeln.
  • Personelle Änderungen – Wechseln Ansprechpartner, beauftragte Personen oder das Wartungsunternehmen, müssen Notfallplan und Organisationsdokumente sofort angepasst werden.
  • Jede Prüfung und Kontrolle – Prüfbescheinigungen, Kontrollnachweise und Wartungsbelege entstehen laufend und müssen lückenlos abgelegt werden.

Was passiert bei fehlender Dokumentation?

Fehlende oder lückenhafte Dokumentation ist kein Kavaliersdelikt. Bei einer ZÜS-Prüfung führen fehlende Unterlagen zu Mängeln im Prüfbericht – im Extremfall verweigert die Prüfstelle die Plakette. Behörden können Bußgelder verhängen oder den Weiterbetrieb untersagen.

Noch gravierender wird es im Schadensfall: Kann der Betreiber nicht nachweisen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist, kehrt sich die Beweislast faktisch um. Versicherungen können Leistungen kürzen, und die persönliche Haftung der Verantwortlichen rückt in greifbare Nähe. Mehr dazu liest Du in Beitrag 11 dieser Serie zum Thema Haftung im Schadensfall.

Was Dich im nächsten Beitrag erwartet

Im nächsten Beitrag geht es um die Prüffristen und die wiederkehrende Prüfung durch die ZÜS: Welche Prüfungen stehen wann an, wie läuft eine Hauptprüfung ab – und mit welchem Jahreskalender behältst Du alle Fristen im Griff.

 

 

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01 Was bedeutet Betreiberverantwortung? – Ein Überblick
02 Pflichtdokumente für Aufzugsbetreiber: Was muss vorhanden sein – und warum? ← dieser Beitrag
03 Prüffristen und ZÜS-Prüfung: Was Betreiber jedes Jahr sicherstellen müssen
04 Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) – Pflicht, kein Kür
05 Cybersecurity an Aufzügen: Was die TRBS 1115-1 für Betreiber bedeutet
06 Wartungsverträge für Aufzüge: Was drinsteht – und was nicht
07 Betriebskontrollen in der Praxis: Wie Betreiber Kontrollen effizient organisieren
08 TRBS 3121 im Fokus: Betriebskontrollen an Aufzügen richtig durchführen
09 Intervalle, Fristen, Konsequenzen: Wann muss die Betriebskontrolle stattfinden?
10 Wartung vs. Instandhaltung: Was Betreiber wirklich beauftragen sollten
11 Haftung im Schadensfall: Was passiert, wenn der Aufzug einen Unfall verursacht?
12 Liftmanagement: Warum immer mehr Betreiber auslagern
13 Mängel dokumentieren, Tickets anlegen: Vom Protokoll zur Maßnahme
14 Wirtschaftlichkeit von Aufzügen: Wann lohnt Modernisierung statt Weiterbetrieb?
15 Betreiberverantwortung ohne Aufwand: Was LEVELS Engineering für Dich übernimmt

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