SERIE: BETREIBERVERANTWORTUNG · BEITRAG 3 VON 15
Oktober 2026 · 9 min Lesezeit · LEVELS Engineering
Hauptprüfung, Zwischenprüfung, Betriebskontrollen – wer den Überblick verliert, riskiert Bußgelder und im Ernstfall die Stilllegung. Welche Prüfungen wann anstehen und wie Du mit einem einfachen Jahreskalender alle Fristen im Griff behältst.
„Wann war eigentlich die letzte TÜV-Prüfung?“ – Wenn diese Frage erst gestellt wird, nachdem die Plakette im Aufzug abgelaufen ist, ist es bereits zu spät. Der Betrieb einer Aufzugsanlage ohne gültige Prüfung ist nicht zulässig – und die Verantwortung dafür liegt allein beim Betreiber.
Nachdem wir im letzten Beitrag geklärt haben, welche Dokumente für jede Anlage vorliegen müssen, geht es heute um die Fristen dahinter: Welche Prüfungen schreibt der Gesetzgeber vor, wer führt sie durch, in welchen Abständen – und wie organisierst Du das Ganze so, dass keine Frist mehr durchrutscht.
Die Prüflandschaft im Überblick
Für Aufzugsanlagen gibt es nicht die eine Prüfung, sondern ein abgestuftes System aus behördlich vorgeschriebenen Prüfungen durch unabhängige Stellen und eigenverantwortlichen Kontrollen des Betreibers. Die Betriebssicherheitsverordnung unterscheidet dabei klar zwischen den wiederkehrenden Prüfungen durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) – also etwa TÜV oder DEKRA – und den laufenden Betriebskontrollen, die der Betreiber selbst organisiert.
| Prüfung | Intervall | Wer prüft? | Was wird geprüft? |
|---|---|---|---|
| Hauptprüfung (wiederkehrende Prüfung) | Alle 2 Jahre | ZÜS (z. B. TÜV, DEKRA) | Umfassende Prüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen der Anlage |
| Zwischenprüfung | Jeweils zwischen zwei Hauptprüfungen | ZÜS | Prüfung wesentlicher Sicherheitsfunktionen, insbesondere Fangvorrichtung, Bremse, Notrufsystem |
| Prüfung vor Inbetriebnahme | Einmalig vor erster Nutzung | ZÜS | Prüfung der ordnungsgemäßen Errichtung und sicheren Funktion vor dem ersten Betrieb |
| Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen | Nach wesentlichen Änderungen | ZÜS | Prüfung der geänderten Teile und deren Auswirkung auf die Gesamtsicherheit |
| Betriebskontrolle | Regelmäßig; Intervall gemäß GBU | Beauftragte Person des Betreibers | Sicht- und Funktionskontrolle: Notruf, Türen, Beleuchtung, Fahrverhalten, Sauberkeit |
Wo finden Betreiber eine ZÜS? Die Zugelassenen Überwachungsstellen werden amtlich geführt. Ein aktuelles Verzeichnis findest Du bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie bei der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS).
Die Hauptprüfung: Alle zwei Jahre auf dem Prüfstand
Die wiederkehrende Hauptprüfung durch die ZÜS ist die umfassendste Prüfung im Lebenszyklus einer Anlage. Der Sachverständige prüft dabei alle sicherheitsrelevanten Komponenten: Tragmittel, Bremsen, Fangvorrichtung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Türverriegelungen, Notrufsystem und die elektrische Sicherheit. Auch die Anlagendokumentation wird eingesehen – hier zahlt sich die im letzten Beitrag beschriebene strukturierte Ablage unmittelbar aus.
Das Ergebnis wird in einer Prüfbescheinigung festgehalten. Festgestellte Mängel werden nach Schwere kategorisiert und mit Fristen zur Behebung versehen. Bei gefährlichen Mängeln kann der Sachverständige die sofortige Außerbetriebnahme verlangen.
Die Zwischenprüfung: Der oft übersehene Termin
Zwischen zwei Hauptprüfungen ist zusätzlich eine Zwischenprüfung durch die ZÜS vorgeschrieben. Sie ist weniger umfangreich, konzentriert sich aber auf die kritischsten Sicherheitsfunktionen. In der Praxis wird gerade dieser Termin häufig übersehen – denn während die Hauptprüfung durch die ablaufende Plakette sichtbar wird, gibt es für die Zwischenprüfung keinen vergleichbaren Erinnerungsmechanismus an der Anlage.
Was kostet ein Fristversäumnis?
Der Betrieb einer Anlage mit abgelaufener Prüffrist ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet werden kann. Die zuständige Behörde kann darüber hinaus den Weiterbetrieb bis zur erfolgten Prüfung untersagen. Für Wohngebäude bedeutet das: Der Aufzug steht – mit allen Konsequenzen für mobilitätseingeschränkte Bewohner.
Wer die Prüfung einer überwachungsbedürftigen Anlage nicht oder nicht rechtzeitig sicherstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 22 BetrSichV in Verbindung mit § 32 ÜAnlG. Der Bußgeldrahmen reicht bis zu 100.000 Euro. Bei Arbeitsmitteln, die nach § 14 BetrSichV zu prüfen sind, beträgt der Rahmen nach § 25 ArbSchG bis zu 5.000 Euro. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.
Gravierender ist die haftungsrechtliche Dimension: Passiert während des Betriebs mit überschrittener Prüffrist ein Unfall, steht der Betreiber in einer denkbar schlechten Position. Der Nachweis pflichtgemäßen Verhaltens ist dann kaum noch zu führen – mehr dazu im Beitrag 11 dieser Serie zum Thema Haftung.
Der Jahreskalender für Betreiber
Fristenmanagement ist kein Hexenwerk – es braucht nur System. Der folgende Jahreskalender zeigt, welche Aufgaben wann anstehen. Er lässt sich auf jedes Portfolio übertragen, vom einzelnen Wohnhaus bis zum Bestand mit hunderten Anlagen:
| Zeitraum | Aufgabe |
|---|---|
| Januar | Jahresplanung: Alle Prüftermine des Jahres aus den Prüfbescheinigungen ermitteln und in den Kalender eintragen. Wartungsverträge auf Laufzeit und Kündigungsfristen prüfen. |
| Laufend (monatlich) | Betriebskontrollen gemäß dem in der GBU festgelegten Intervall durchführen und dokumentieren. Wartungsnachweise auf Eingang und Vollständigkeit prüfen. |
| 8 Wochen vor ZÜS-Termin | Prüftermin mit der ZÜS abstimmen. Bei Hauptprüfungen das Wartungsunternehmen informieren und einplanen – viele Mängel lassen sich vor der Prüfung beheben. Für die Zwischenprüfung ist die Anwesenheit oder Unterstützung der Wartungsfirma in der Regel nicht erforderlich. Anlagendokumentation auf Vollständigkeit prüfen. |
| Nach jeder ZÜS-Prüfung | Prüfbescheinigung ablegen, festgestellte Mängel mit Fristen erfassen, Behebung beauftragen und nachverfolgen. Nächsten Prüftermin sofort im Kalender vormerken. |
| Jährlich (fester Termin) | GBU auf Aktualität prüfen: Gab es Änderungen an Anlage, Nutzung oder Rechtslage? Notfallorganisation und Ansprechpartnerlisten aktualisieren. |
| Dezember | Jahresabschluss: Vollständigkeit aller Nachweise prüfen (Betriebskontrollen, Wartungen, Prüfungen). Offene Mängel bewerten und ins neue Jahr übertragen. |
Der entscheidende Punkt: Diese Aufgaben müssen nicht alle vom Betreiber persönlich erledigt werden – aber er muss sicherstellen, dass sie erledigt werden. Wie im ersten Beitrag beschrieben, lassen sich Aufgaben delegieren, die Verantwortung für deren Kontrolle bleibt jedoch beim Betreiber.
Was Dich im nächsten Beitrag erwartet
Im nächsten Beitrag widmen wir uns der Gefährdungsbeurteilung (GBU) – dem Dokument, das die Grundlage für alle Prüf- und Kontrollintervalle bildet: Wann muss sie erstellt werden, was gehört hinein, und warum ist sie weit mehr als eine Formalie.
| Folge | Thema |
|---|---|
| 01 | Was bedeutet Betreiberverantwortung? – Ein Überblick |
| 02 | Pflichtdokumente für Aufzugsbetreiber: Was muss vorhanden sein – und warum? |
| 03 | Prüffristen und ZÜS-Prüfung: Was Betreiber jedes Jahr sicherstellen müssen ← dieser Beitrag |
| 04 | Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) – Pflicht, kein Kür |
| 05 | Cybersecurity an Aufzügen: Was die TRBS 1115-1 für Betreiber bedeutet |
| 06 | Wartungsverträge für Aufzüge: Was drinsteht – und was nicht |
| 07 | Betriebskontrollen in der Praxis: Wie Betreiber Kontrollen effizient organisieren |
| 08 | TRBS 3121 im Fokus: Betriebskontrollen an Aufzügen richtig durchführen |
| 09 | Intervalle, Fristen, Konsequenzen: Wann muss die Betriebskontrolle stattfinden? |
| 10 | Wartung vs. Instandhaltung: Was Betreiber wirklich beauftragen sollten |
| 11 | Haftung im Schadensfall: Was passiert, wenn der Aufzug einen Unfall verursacht? |
| 12 | Liftmanagement: Warum immer mehr Betreiber auslagern |
| 13 | Mängel dokumentieren, Tickets anlegen: Vom Protokoll zur Maßnahme |
| 14 | Wirtschaftlichkeit von Aufzügen: Wann lohnt Modernisierung statt Weiterbetrieb? |
| 15 | Betreiberverantwortung ohne Aufwand: Was LEVELS Engineering für Dich übernimmt |
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Schreib uns – wir nehmen Deine Frage gerne auf und beantworten sie in einem der nächsten Beiträge oder direkt persönlich.
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